SV Amerdingen
SV Amerdingen

Ehrenordnung

Der SV Amerdingen hat mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26.02.2016 gemäß der Vereinssatzung nachstehende Ehrenordnung beschlossen und für wirksam erklärt.

 

 

 

Ordnung für Ehrungen der Mitglieder des SV Amerdingen e.V.

 

  1. Diese Ordnung für Ehrungen regelt Rahmen und Umfang der Ehrungen für langjährige Vereinsmitglieder, sowie die Würdigung der Tätigkeit von verdienten Vereinsmitgliedern zur Förderung des Sports und Anerkennung der Leistungen für den Verein im Sinne der Satzung.

  2. Die Vorstandschaft berät und entscheidet über die zur Ehrung anstehenden Personen, sie ist für die Vorbereitung und Durchführung der Ehrungen zuständig und führt eine Ehrungskartei. Zur Ernennung zum Ehrenmitglied oder Ehrenvorsitzenden ist eine 2/3-Mehrheit im Vereinsausschuss notwendig.

  3. Vorschläge bzw. Anträge für Ehrungen für verdiente Mitglieder können auch vom Ehrenamtsbeauftragten und den Abteilungsleitern an die Vorstandschaft herangetragen werden.

  4. Die Ehrungen werden durch den 1. Vorsitzenden oder durch eine von ihm beauftragte Person an der ordentlichen Mitgliederversammlung einmal im Jahr vorgenommen, oder auch bei Jubiläumsfeiern des Vereines.

  5. Die zur Ehrung anstehenden Personen, werden zur Mitgliederversammlung oder zur Jubiläumsfeier, von der Vorstandschaft rechtzeitig schriftlich oder mündlich eingeladen.

 

 

Durchführungsbestimmungen zur Ordnung

für Ehrungen des SV Amerdingen e.V.

 

I. Treueehrung für langjährige Mitglieder

 

Der Verein ehrt Mitglieder bei 15 / 25 / 40 / 50 – jähriger Mitgliedschaft mit einer besonderen Urkunde.

 

 

II. Ehrungen für ehrenamtliche Arbeit

 

Personen, die sich Verdienste um den Verein erworben haben, können eine entsprechende Ehrung erhalten:

  • Vereinsnadel in Bronze für 5 Jahre ehrenamtliche Mitarbeit

  • Vereinsnadel in Silber für 10 Jahre ehrenamtliche Mitarbeit

  • Vereinsnadel in Gold für 15 Jahre ehrenamtliche Mitarbeit

  • Vereinsnadel in Gold mit Kranz für 20 Jahre ehrenamtliche Mitarbeit

 

a) Der Verein meldet langjährige ehrenamtliche Mitarbeiter des Vereins (z.B. Jugendleiter, Abteilungsleiter usw.) zur satzungsgemäßen Ehrung durch den Bayerischen Fußball-Verband und des Landessportverband.

b) Der Verein meldet besonders verdiente ehrenamtliche Mitarbeiter zur Auszeichnung mit dem Ehrenamtspreis des BFV.

c) Der Verein meldet langjährige verdiente ehrenamtliche Mitarbeiter zur Auszeichnung mit der Sonderehrung des DFB an den Verband. (Kreisehrenamtsbeauftragte)

 

 

III. Ehrenmitgliedschaft

 

Die Ehrenmitgliedschaft wird Mitgliedern zugesprochen, die sich über lange Zeit und/oder in hohem Maße organisatorisch, sportlich oder wirtschaftlich um den Verein verdient gemacht haben. Die Ehrenmitgliedschaft befreit von den Mitgliedsbeiträgen.

 

IV. Ehrenvorsitzender

 

Zum Ehrenvorsitzenden können Ehrenmitglieder ernannt werden, die mind. 25 Jahre im Verein ehrenamtlich aktiv tätig waren und davon eine lange Zeit als Vorsitzende/r.

V. Besondere Anlässe

 

a) Geburtstage

 

Runde Geburtstage von Mitgliedern werden ab dem 65. Lebensjahr durch die Vorstandschaft mit einem Präsent bedacht und nach Möglichkeit persönlich besucht.

 

b) Todesfälle

 

Bei allen Todesfällen von Ehrenmitgliedern im Verein ist eine von der Vorstandschaft bestimmte Abordnung zur Kondulation und Beerdigung zu entsenden. Eine Traueransprache wird (so von den Angehörigen gewünscht) vom 1. Vorsitzenden oder von einem durch ihn bestimmte Vereinsführungspersönlichkeit übernommen.

 

Aktuelles

Generalversammlung 2024 Freitag, 22.03.24 - 19:30 Sportheim Keller

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